Willkommen auf der Transplantations-Seite von MedAustria
Hier finden Sie die gesammelten aktuellen News und die archivierten Nachrichten von MedAustria zum Thema Transplantation (TX). Ausserdem viele Transplantation Links und allgemeine Informationen bezüglich Transplantation.
Don't take your organs to heaven... Heaven knows we need them here!
Informationen zur Niere Transplantation
Geschichte: erstmals im Tierversuch 1902 von ULLMANN; am Menschen 1934 von VORONY in Cherson (Ukraine), erste erfolgreiche Nieren Transplantation von Mensch zu Mensch: MURRAY, MERRILL u. Mitarbeiter in Boston 1954 (eineiige Zwillinge). Formen: isologe Transplantation (zwischen monozygoten, also eineiigen Zwillingen; beste Erfolgsaussichten), homologe Transplantation (zwischen genetisch verschiedenen Individuen der gleichen Art, d.h. von Mensch zu Mensch), a) von Lebendspendern, b) von menschlichen Leichen (95% der Nierentransplantationen in Mitteleuropa). Kontraindikationen: akute u. aktive Infektionen, nicht sanierbare chronische Entzündungen, metastasierende Malignome, HIV-Infektion, schwere Herz- oder Pulmonalinsuffizienz, Drogenabusus, generalisierte Angiosklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit. Durchführung: Einpflanzung retroperitoneal in die zur Spenderseite kontralaterale Fossa iliaca; die Blutgefäße der Spenderniere werden gewöhnlich beim Empfänger mit der A. iliaca interna (End-End) u. der V. iliaca externa (End-Seit), der Harnleiter mit der Harnblase anastomosiert. Die eigenen Nieren werden meist belassen; Ausnahmen z.B. große Zystennieren mit Komplik., therapieresistente Hypertonie, vesikoureteraler Reflux, Nierensteine. Postoperative Therapie: zur Vermeidung der Abstoßung Immunsuppression (Triple-Drug-Therapie mit Azathioprin, Ciclosporin A und Prednisonderivaten); Infektions- u. Thromboseprophylaxe. Komplikationen: akute u. chronische Abstoßung, akute Tubulusnekrose, Ciclosporinschaden, Harnabflussstörung, Organperfusionsstörung (Transplantatgefäßstenosen), akute bakterielle, Pilz- oder CMV-Infektion. Prognose: Transplantationsüberlebensrate nach 3 Jahren in Abhängigkeit vom Ausmaß der Histokompatibilität zwischen 50 u. 95%. Wird das Transplantat durch Abstoßung funktionslos, so erfolgen die operative Entfernung u. Wiederaufnahme der Dialysetherapie. Eine Zweittransplantation ist möglich.
Informationen zur Lungen-TX Geschichte: Die erste Lungentransplantation wurde von HARDY 1963 durchgeführt. Bis 1983 gab es allerdings nur einzelne berlebende. Dies lag v.a. an der sehr hohen Insuffizienzrate der Bronchusanastomose, aber auch an infektiologischen u. immunologischen Problemen. Seit Ende der 80er Jahre hat die Lungentransplantation allerdings die Phase der klinischen Erprobung verlassen und stellt heute ein anerkanntes Verfahren zur Behandlung der terminalen pulmonalen Insuffizienz dar. In erfahrenen Zentren werden inzwischen 1-Jahres-berlebensraten von über 90% erreicht. Indikation: irreversible pulmonale Globalinsuffizienz infolge restriktiver, obstruktiver u. vaskulärer terminaler Lungenerkrankungen nach Ausschöpfung aller Therapiemöglichkeiten (Medikamente, Sauerstoffkonzentrator). Technik: Wenn möglich wird jeweils nur eine Lunge orthotop transplantiert. Müssen dennoch beide Lungen transplantiert werden (z.B. nicht sanierbare Infektionen beidseits), wird dies nicht mehr en bloc, sondern sequentiell mit getrennten Anastomosen auf jeder Seite durchgeführt. Postoperative Therapie: Immunsuppression meist als Dreifachkombination (Prednisolon, Ciclosporin, Azathioprin), unmittelbar postoperativ wird zusätzlich häufig noch ein Antilymphozytenantikörper (z.B. Antilymphozytenglobulin, ATG) hinzugefügt. Die Rate an akuten (behandelbaren) Abstoßungsreaktionen ist hoch u. liegt bei 70100% in den ersten 3 Monaten nach L. Wegen des hohen Infektions- u. Abstoßungsrisikos ist ein aufwendiges postoperatives Management mit wiederholten Bronchoskopien für mikrobiologische Untersuchungen u. transbronchialen Biopsien notwendig.
Informationen zur Leber-TX Indikation: primär benigne Lebererkrankungen (Zirrhose, primär sklerosierende Cholangitis, sekundär sklerosierende Cholangitis, biliäre Atresie, BUDD-CHIARI-Syndrom), angeborene Stoffwechselerkrankungen (Alpha-1-Antitrypsin-Mangel, WILSON-Krankheit), das akute Leberversagen, die chronische Hepatitis mit progredienter Leberinsuffizienz. Von den malignen Lebererkrankungen zählt nur noch das kleine hepatozelluläre Karzinom in einer zirrhotischen Leber als Indikation zur Lebertransplantaion. Große Tumoren u. Metastasen gelten in den meisten Zentren wegen der extremen Rezidivraten als Kontraindikation. Technik: Die L. erfolgt orthotop, d.h., das Spenderorgan wird an der Stelle der erkrankten Leber implantiert, wobei zunehmend die hepatische Vena cava inferior belassen wird. Die Anastomosen werden dann Seit-zu-Seit zwischen Vena cava des Spenders u. Empfängers u. End-zu-End für die Arteria hepatica, den Ductus choledochus u. die Pfortader ausgeführt. Den Abschluss bildet die Rekonstruktion der Gallenwege mit Choledocho-Choledochostomie, manchmal auch durch Choledocho-Jejunostomie. Während des Abklemmens der Vena cava inferior u. der Vena portae kann es zu einem ungenügenden Rückfluss u. damit zu Stauungserscheinungen u. Blutdruckabfall kommen. Deshalb wird häufig zuvor ein extrakorporaler, pumpengetriebener Shunt zwischen der Vena femoralis u. der Vena portae einerseits und der Vena axillaris andererseits angelegt. Insbesondere für Kinder findet die Teiltransplantation der Leber (split liver) auch als Lebendspende Verwendung, wobei die Rate technischer Komplikationen höher eingeschätzt werden muss. Medikamentöse Therapie: Die peri- u. postoperative Immunsuppression mit Ciclosporin, Corticoiden, Azathioprin u. Antilymphozytenserum ist obligatorisch. Prognose: bei benignen Indikationen gut; inzwischen werden bei elektiven L. 1-Jahres-berlebensraten von ca. 90% erzielt. Im Gegensatz zu anderen Organtransplantationen sind späte Abstoßungsreaktionen selten.
Informationen zur Herz-TX Indikation: Hauptindikation der Herztranplantation ist das Finalstadium der dilatativen Kardiomyopathie, an zweiter Stelle steht die koronare Herzkrankheit mit arteriosklerotischen Wandveränderungen aller 3 Koronargefäßstämme. Kontraindikationen für eine Herztransplantation sind neben schweren Allgemeinerkrankungen u. malignen Tumoren die kardiale Kachexie u. ein fixierter pulmonaler Hochdruck. Ein Alter von über 60 Jahren gilt heute nicht mehr als absolute Grenze. Spenderauswahl: In Frage kommen v.a. Verletzte mit tödlichem Schädel-Hirn-Trauma ohne schwere Schädigung eines oder mehrerer Organsysteme. Die Kreislaufverhältnisse sollten ohne medikamentöse Unterstützung stabil sein, das Alter möglichst nicht über 40 Jahren liegen. Blutgruppengleichheit u. negativer Zytotoxizitätstest sind zwingend. Explantation: Kriterium für die Entnahme eines Spenderherzens ist zuallererst die sichere Todesfeststellung des Spenders. Voraussetzung für eine solche Untersuchung ist in der BRD das Vorliegen eines Organspenderausweises bzw. das Einverständnis der Angehörigen des Verstorbenen. Die Todesfeststellung erfolgt durch 2 Ärzte, die in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zum transplantierenden Herzchirurgen(team) stehen dürfen. Einer der beiden Ärzte muß über eine mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Intensivmedizin verfügen. Der Tod des Patienten gilt als sicher, wenn der Hirntod mit objektiven Mitteln (EEG etc.) festgestellt ist. I.d.R. wird noch unter maschineller Beatmung des Hirntoten das Spenderherz entnommen. Bei der Explantation ist besonders auf die Mitnahme des Sinusknotens als erregungsbildendem Zentrum zu achten. Anschließend wird das Spenderherz mit kalter, kardioplegischer (ÈherzlähmenderÇ) Lösung (4Ê¡C) durchgespült u. in kalter steriler Lösung konserviert. Technik: Bei der orthotopen H. wird das Spenderherz an der Stelle des erkrankten Herzens implantiert. Das geschädigte Herz des Empfängers wird unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine entfernt, wobei die Vorhofstümpfe nicht mitentfernt werden. Die analogen Strukturen des Spenderherzens werden in die am Empfängerherzen belassenen eingepaßt u. mit diesen durch Nähte vereinigt (Abb.). Bei der selteneren heterotopen H. wird das Spenderherz an anderer Stelle, evtl. auch im ÈHuckepack-VerfahrenÇ an die großen Gefäßstämme angeschlossen. Das geschädigte Herz verbleibt bei dieser Art der H. im Körper des Patienten. Das Transplantat hat hier nur unterstützende Funktion. Eine heterotope H. kommt bei erheblich erhöhtem pulmonalarteriolärem Widerstand des Empfängers in Betracht. Wegen der mangelhaften Ventrikelkontraktion des verbliebenen Empfängerherzens besteht die Gefahr der Thrombenbildung. Deshalb ist eine lebenslange Antikoagulanzientherapie notwendig. Postoperative Phase: Die Extubation wird meist innerhalb der ersten 6 Stunden nach OP vorgenommen. Während der Wundheilung verbleibt der Patient zunächst auf einer sog. ÈSterileinheitÇ, einer Intensivstation, die der erhöhten Infektionsgefährdung in der postoperativen Phase Rechnung trägt. Anschließend erfolgt die Verlegung auf eine Normalstation. Abstoßungsreaktion u. Immunsuppression: Ein besonderes Problem stellt die mögliche Abstoßungsreaktion nach der H. dar. Hierfür verantwortlich sind bei der zellständigen Abstoßungsreaktion die T-Lymphozyten u. bei der humoralen Abstoßungsreaktion von Plasmazellen gebildete Antikörper gegen antigene Strukturen des transplantierten Organs. Die Fortentwicklung der immunsuppressiven Substanzen in den letzten Jahren hat allerdings eine Reduzierung dieser Reaktion ermöglicht. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang Ciclosporin, ein von dem Pilz Tolypocladium inflatum gebildetes Polypeptid, erlangt. Ciclosporin hemmt die Interleukin-2-Freisetzung, so daß die Aktivierung u. Proliferation der T-Lymphozyten, die bei der Abstoßungsreaktion eine besondere Rolle spielen, zurückgedrängt werden. Die körpereigene Abwehr durch Granulozyten u. Makrophagen bleibt dabei weitgehend erhalten. In Kombination mit Azathioprin u. meist auch Corticoiden muß Ciclosporin nach H. (u. anderen Transplantationen) lebenslang gegeben werden. Die leber- bzw. nierenschädigende Wirkung dieser Substanz erfordert regelmäßige Blutspiegelkontrollen. Oftmals müssen kurzfristig Dosierungsänderungen vorgenommen werden. Perioperativ werden als Immunsuppressiva außerdem Antilymphozyten- bzw. Antithymozytenglobulin, Azathioprin u. Corticoide angewendet. Trotz dieser Therapie werden in etwa der Hälfte der Fälle bei den Transplantierten Abstoßungskrisen in abgeschwächter Form beobachtet. Methoden zur frühzeitigen Erkennung von Abstoßungsreaktionen: Verschiedene nichtinvasive Methoden (z.B. EKG-Techniken, Echokardiographie, zytologisch-immunologisches Monitoring, Antimyosin-Szintigraphie) sind hilfreich, erreichen jedoch nicht die Aussagekraft der rechtsventrikulären Endomyokardbiopsie.
Folgende Regelungen gelten zusätzlich für die Transplantationschirurgie im deutschen Sprachraum:
ÖSTERREICH
ß 62a des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz vom 19.6.1982
Entnahme von Organen oder Organteilen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation
ß 62a. (1) Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Die Entnahme darf nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen.
(2) Die Entnahme darf erst durchgeführt werden, wenn ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt den eingetretenen Tod festgestellt hat. Dieser Arzt darf weder die Entnahme noch die Transplantation durchführen. Er darf an diesen Eingriffen auch sonst nicht beteiligt oder durch sie betroffen sein.
(3) Die Entnahme darf nur in Krankenanstalten vorgenommen werden, die die Voraussetzungen des ß 16 Abs. 1 lit. a und c bis g erfüllen.
(4) Organe oder Organteile Verstorbener dürfen nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die auf Gewinn gerichtet sind.
DEUTSCHLAND
Es gilt hier das Transplantationsgesetz - TPG vom 5. 11.1997 (BGBl. I S. 2631), das wir aufgrund des Umfanges hier nicht veröffentlichen.
SCHWEIZ
Es gilt momentan als Übergangsregelung der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten vom März 1996. Darin wird der Handel mit Transplantaten gegen Entgelt in der Schweiz oder von der Schweiz aus ins Ausland verboten. Auch ist die Melde- und Bewilligungspflicht von Organentnahmen und - transplantationen geregelt. Dieser Bundesbeschluss ist befristet und nur bis Ende 2005 in Kraft.
Das Transplantationsgesetz, das nach dieser Übergangsregelung gelten wird, wird gerade im eidgenössischen Parlament behandelt (Okt.2003).
Siehe auch hier
Don't take your organs to heaven... Heaven knows we need them here!