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| Klage gegen Salzburger Medikamentenvereinbarung | 17.7.10 | ||
| SGKK beharrt auf Recht zum Preisvergleich Seit 1. Jänner ist die Salzburger Medikamentenvereinbarung in Kraft. Sie verpflichtet alle Ärzte, bei gleicher therapeutischer Eignung von mehreren Medikamenten das jeweils kostengünstigere zu verordnen. Die österreichische Interessensvertretung der Pharmaunternehmen - PHARMIG - brachte nun gegen die Salzburger Gebietskrankenkasse eine Klage wegen 'unlauteren Wettbewerbs' ein. Die Salzburger Gebietskrankenkasse bekräftigte in ihrer Klagebeantwortung ihr Recht, bei vergleichbaren Angeboten den günstigsten Bieter zu wählen - eine in der gesamten Wirtschaft übliche Praxis. Die Salzburger Medikamentenvereinbarung war als Maßnahme gedacht, um die Ausgabensteigerungen bei den Medikamentenkosten zu senken. Über ein Jahrzehnt waren diese zwischen sechs und zwölf Prozent jährlich gewachsen. Mittlerweile ist die Vereinbarung Teil des vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossenen Gesamtvertrags mit der Ärztekammer für Salzburg und damit bindend für alle Mediziner und Medizinerinnen in Salzburg. Die Interessensvertretung der Pharmawirtschaft betrachtet einen Preisvergleich von gleichwertigen Medikamenten als unzulässig und brachte daher Klage wegen unlauteren Wettbewerbs beim Handelsgericht Salzburg ein. Ziel der Salzburger Gebietskrankenkasse ist ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern. Die grundsätzliche in der Bundesverfassung verankerte Vorschrift der "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" bei der Ausgabe öffentlicher Mittel gilt für alle Wirtschaftsbereiche. Über die therapeutische Zweckmäßigkeit von Medikamenten entscheidet der behandelnde Arzt allein. Sind aber mehrere therapeutisch zweckmäßige Heilmittel zugelassen, gilt es die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit einzuhalten. |
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(red ) |
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